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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der mk² maria kraus marketing & kommunikation gmbh – im Folgenden „mk²“
(Stand November 2011 / PDF)

1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle, auch die künftigen Geschäfte mit unseren Auftraggebern und Auftragnehmern (Zulieferer und Dienstleister), sofern es sich dabei um Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 Satz 1 BGB handelt.

Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen werden ungeachtet einer etwaigen Kenntnis durch mk² nicht Vertragsbestandteil, sofern mk² diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und mk² kommt durch die Annahme eines zuvor von mk² erstellten Angebotes zustande. Inhalt und Bedingungen des Vertrages richten sich ausschließlich nach dem Inhalt des Angebotes von mk², sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sofern die Auftragsbestätigung des Auftraggebers von dem Inhalt des Angebotes von mk² abweicht, kommt ein Vertrag nur durch erneute schriftliche Bestätigung durch mk² zustande.

Ein Vertrag zwischen mk² und Auftragnehmern kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung von mk² zustande. Inhalt und Bedingungen des Vertrages richten sich im Zweifel nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung von mk².

3. Auftragsabwicklung

3.1 Leistungsbeschreibung
mk² erbringt Leistungen im Bereich Marketing- und Kommunikationsberatung, Werbung, Corporate Design, Public Relations und Business-to-Business-Kommunikation.

Gegenstand und Umfang der von mk² für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ergeben sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich aus diesen AGB und aus der vertraglichen Leistungsbeschreibung


Ist Leistungsgegenstand die Herstellung eines Werkes, hat der Auftraggeber das Werk nach Fertigstellung abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Werkes die Abnahme erklärt, obwohl er hierzu verpflichtet wäre.


Bei der Erbringung künstlerisch gestalteter Werke kann mk² über Art und Weise der Gestaltung im Rahmen der grundsätzlichen Vorgaben des Auftraggebers frei entscheiden. Der Auftraggeber kann sich auf Abweichungen der Leistung von mk² von seinen künstlerischen und gestalterischen Vorstellungen nicht berufen, sofern vorher nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, liefert mk² einen Korrekturvorschlag per Mail an den Auftraggeber. Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine Korrektur oder kein Änderungswunsch, gilt der Vorschlag als genehmigt.

3.2 Beauftragung Dritter

mk² ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber Dritte (z.B. Fotografen) zu beauftragen. In diesem Falle steht die vertragsgemäße Erfüllung unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung von mk² durch den Dritten, es sei denn, dass mk² die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung zu vertreten hat. Der Auftraggeber wird über jede vorhersehbare bzw. eingetretene Nichtverfügbarkeit oder Verspätung der Leistung unverzüglich informiert.

3.3 Lieferung, Lieferfristen

Ist nichts anderes vereinbart, hat mk² mit der fristgerechten Aufgabe zur Versendung, gleich, ob per Post, Kurier oder E-Mail, seine Leistungspflichten erfüllt. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust oder Verzögerung) trägt der Auftraggeber.

Erfüllt der Auftraggeber ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet, verschieben sich vereinbarte Lieferfristen für mk² entsprechend.

mk²schuldet nur dann eine taggenaue Lieferung, wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist.

Im Verhältnis zu Auftraggebern und Auftragnehmern trägt mk² keine etwaigen Kosten der Lieferung, wie Fracht- oder Transportkosten, Zölle oder Abgaben, sofern nicht vorher ausdrücklich vereinbart. Wenn mk² solche Kosten verauslagt hat, verpflichten sich sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer, diese umgehend zu erstatten.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten

Bei allen zwischen Auftraggeber und mk² vereinbarten Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

mk² kann jederzeit angemessene Vorschusszahlungen verlangen. Unvorhergesehene Preis- und Kostensteigerungen, die sich während der Abwicklung eines Auftrages ergeben, darf mk² gegen Nachweis in gleicher Höhe an den Auftraggeber weitergeben.


Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung ist in vollem Umfang bei Rechnungsstellung fällig. Hat der Auftraggeber nicht bezahlt, kommt er ohne weitere Erklärung seitens mk² 30 Kalendertage nach dem Ausstellungstag der Rechnung in Verzug.


Bei Zahlungsverzug ist mk² berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) pauschal 15,00 EUR für die Bearbeitung einer Mahnung oder eines Lastschriftrückläufers zu verlangen.


Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen.





Bei Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

Forderungen der Auftragnehmer gegen mk² dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. mk² darf die Zustimmung nicht unbillig verweigern.


5. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Sachmängeln können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang oder Abnahme geltend gemacht werden.

6. Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mk² oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet mk² nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

7. Urheberrechte, Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer überträgt mk² das ausschließliche, alleinige und weltweite Nutzungsrecht an allen mk² gelieferten urheberrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen, zur

7.1 Vervielfältigung und Verbreitung als Druckerzeugnisse , insbesondere in oder als Zeitungen, Zeitschriften, Buchformaten, Broschüren, Flyern, Informationsblättern, Katalogen, auf Karten und Plänen, Postkarten, Kalendern, Postern, Flugblättern, Plakaten, Werbetafeln, Messeständen und sonstigen Werbemittelträgern jedweder Art,


7.2 Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe in digitaler Form auf allen körperlichen elektronischen Speichermedien, insbesondere auf Video, CD, DVD, Blu-Ray Disc, HD DVD, Festplatten, USB-Sticks, Datenbändern,


7.3 Vervielfältigung, Verbreitung, Wiedergabe, zum Zugänglichmachen und Bereithalten in digitaler Form in allen Datenbanken, Netzwerken , insbesondere im Internet (www).


mk² darf sämtliche Nutzungsrechte an seine Auftraggeber weiter übertragen.


Der Auftragnehmer garantiert, dass die Arbeitserzeugnisse, die er im Rahmen dieses Vertrages liefert, frei von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter sind. Diese Garantie übernehmen auch unsere Auftraggeber für beigestelltes Material, wie z. B. Fotografien oder Zeichnungen.


Der Auftragnehmer verzichtet darauf, dass von ihm gelieferte, urheberrechtlich geschützte Arbeitserzeugnisse mit seiner Urheberbezeichnung versehen werden. Sofern anerkannte Branchengepflogenheiten dem nicht entgegenstehen und der Auftragnehmer dies ausdrücklich wünscht, wird mk² die Urheberbezeichnung des Auftragnehmers nennen.


mk² überträgt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den für ihn erbrachten urheberrechtlich geschützten Arbeitserzeugnissen in dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang. Ist dazu nichts gesondert vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.

8. Eigentumsrechte

Alle dem Auftraggeber von mk² gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche von mk² gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Auftrag im ausschließlichen Eigentum von mk². Ist der Auftraggeber Kaufmann i. S. d. HGB, behält mk² ausschließliches Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der gesamten Geschäftsbeziehung.

9. Eigenwerbung

mk² darf zu Zwecken der Eigenwerbung auf die für den Auftraggeber erbrachten Dienste in geeigneter Form verweisen und hierbei auch Auftragsinhalt und Auftraggeber benennen.

Auftragnehmer dürfen nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von mk² zu Zwecken der Eigenwerbung auf die für mk² erbrachten Leistungen verweisen. Wenn geschäftliche Interessen nicht entgegenstehen, wird mk² ihr Einverständnis erteilen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen mk² und Auftraggebern bzw. Auftragnehmern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschlang. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

10.2 Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen mk² und Auftraggeber bzw. Auftragnehmer ist am Geschäftssitz von mk².

10.3 Salvatorische Klausel

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.